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Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungszeiten

  • Montag und Freitag:
  • 09.00 - 11.00 Uhr
  • Mittwoch:
  • 15.00 - 18.00 Uhr

Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung zu.

Preis: gratis


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