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09.11.2024 02:53:16


Ärztliche Vorsorgeuntersuchung

Im Kanton Solothurn besteht ein schulärztlicher Dienst aufgrund gesetzlicher Bestimmung. Er überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen.

Im Kindergarten der 6-Jährigen, in der 4. Klasse und 8./9. Klasse besteht eine ärztliche Vorsorge-untersuchungspflicht.

Es werden keine Reihenuntersuchungen/Impfungen durch den Schularzt durchgeführt. Diese Aufgabe übernimmt der Haus- oder Kinderarzt. Die Untersuchung kann auch vom Schularzt durchgeführt werden. Der Besuch muss auf der gelben Kontrollkarte bestätigt werden. Die Karte bewahren die Eltern zu Hause auf.