https://www.matzendorf.ch/de/politik/infos/
31.10.2025 09:29:46
		
		
HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
 Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter 
www.so.ch und des Bundes unter 
www.admin.ch 
 
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
 
Urnenstandort
Urne beim Mehrzweckgebäude, Erdgeschoss
 
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
 
 Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
 Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen.
 
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
-  Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
 Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: 
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist