Pro Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt:
- im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung
- im Dezember die Budgetgemeindeversammlung
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung genehmigt die Vorjahresrechnung sowie das Budget für das kommende Jahr. Sie setzt alljährlich den Steuerfuss sowie die Gebühren fest. Im weiteren beschliesst sie Sachgeschafte und Ausgaben gemäss Gemeindeordnung. |
| Kompetenzen: | Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach der Gemeindeordnung. |
| Voraussetzungen: | Eingeladen sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. |
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