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Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungszeiten

  • Montag und Freitag:
  • 09.00 - 11.00 Uhr
  • Mittwoch:
  • 15.00 - 18.00 Uhr

Heimatausweis - Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde, wegen Ausbildung oder anderer zwingender Gründe, während der Woche ihren Wohnsitz haben, dann müssen Sie sich in dieser Gemeinde mit einer Bescheinigung über auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) anmelden. Gerne stellen wir Ihnen diese Bescheinigung aus.

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