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Pro Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt: - im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung - im Dezember die Budgetgemeindeversammlung
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung genehmigt die Vorjahresrechnung sowie das Budget für das kommende Jahr. Sie setzt alljährlich den Steuerfuss sowie die Gebühren fest. Im weiteren beschliesst sie Sachgeschafte und Ausgaben gemäss Gemeindeordnung vom 16.01.2009. |
| Kompetenzen: | Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung richten sich nach der Gemeindeordnung 2009. |
| Voraussetzungen: | Eingeladen sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. |
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