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Arbeitsamt
Erläuterungen:
Der Artikel 17 Absatz 2 und 2 bis AVIG wurde ergänzt und die Art. 18 – 24 AVIV wurden grundlegend überarbeitet. Dies im Hinblick auf die Einführung von elektronischen Dienstleistungen wie die Anmeldung «online» sowie die Abschaffung der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung bei der Wohngemeinde.
Für die Gemeindearbeitsämter im Kanton Solothurn bedeutet dies:
Ab 1. Juli 2021 können keine Arbeitslosenanmeldungen mehr auf der Gemeinde gemacht werden. Stellensuchende Personen sind gebeten, sich direkt beim RAV Solothurn zur Arbeitsvermittlung anzumelden:
RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4500 Solothurn
Telefon 032 627 96 11
rav.solothurn@awa.so.ch
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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