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Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen
Neue Adresse
Konto-Nummer Ihrer Bank oder PC-Konto, für event. Rückerstattungen
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Ausländerausweis
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 062 394 19 59 | gemeinde@matzendorf.ch |