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Baugesuchsverfahren ab 1. September 2026
Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden dort die erforderlichen Unterlagen hoch.
Die Bestimmungen der Kantonalen Bauverordnung § 3 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe.
Die Aktenauflage erfolgt ebenfalls elektronisch im eBau und diese finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für jede Funktion zur Verfügung.
Fachliche Hilfe (z.B. bei Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuchs) erhalten Sie beim Bausekretariat (Tel. 062 394 19 59 oder gemeinde@matzendorf.ch).
Technische Hilfe zum eBau Portal (z.B. bei Login-Problemen) erhalten Sie beim Support des Kantons Solothurn (eBauSO@bd.so.ch).
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).